Mitgliedsbeiträge der DAV-Sektion Suhl

Mitgliedsbeiträge DAV Suhl 2020-21

Die Mitgliedsbeiträge sind nach bestem Wissen dargestellt. Alle Angaben sind aber ohne Gewähr. Aktuelle Änderungen bleiben vorbehalten.

Aufnahmegebühr einmalig für A-Mitglieder 15 €
 
Mitgliederkategorie Alter Jahres-Beitrag
A (Einzelmitglied, normaler Beitrag) ab 26 Jahre 55 €
B, Bergwacht (Zweitmitglied, ermäßigter Beitrag auf Antrag*) ab 26 Jahre 37 €
C (Mitglied einer anderen DAV-Sektion) 10 €
Asylbewerber beitragsfrei
Senioren über 70 Jahre 37 € (auf Antrag*)
Junior in Ausbildung 19-27 Jahre 37 € (auf Antrag*)
Junior in Arbeit 19-25 Jahre 45 €
Kind/Jugend (solo) bis 18 Jahre 37 €
Kind/Jugend in Familie bis 18 Jahre beitragsfrei
Schwerbehinderte Kinder/Jugend (über 50 %) bis 18 Jahre 12 €
Schwerbehinderte Erwachsene (über 50 %) ab 26 Jahre 34 €
Alleinerziehend mit Kindern/Jugend (A+K/J) 65 €
Familienbeitrag mit Kindern/Jugend (A+B+K/J) 102 €
unterjährige Mitgliedschaft ab September des Jahres
A 28 €
B, Junioren (solo) 23 €
Kinder, Jugendliche (solo) 19 €
Alleinerziehend mit Kindern/Jugend (A+K/J) 33 €
Familienbeitrag mit Kindern/Jugend (A+B+K/J) 51 €

*Folgende Ermäßigungen können auf Antrag gewährt werden (geht nicht automatisch)

Junioren ab 18 Jahre können bei Vorlage einer aktuellen Schul- oder Studienbescheinigung eine Ermäßigung erhalten. Diese muss jährlich aktualisiert werden.

Bergwachtmitglieder haben die Möglichkeit der Einstufung in die B-Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft in der Bergwacht muss nachgewiesen werden.

Senioren ab dem 71sten Lebensjahr können einen Antrag auf dauerhafte B-Mitgliedschaft stellen. Dieser Antrag braucht nur einmalig gestellt werden.

Besserstellungsgebot: Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung ab 50 %, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, können beide auf Antrag als ermäßigt eingestuft werden. Bei den Ermäßigung Junior und Mitglied Bergwacht ist dieser Antrag jährlich neu zu stellen. Bei Schwerbehinderung und Senior reicht ein einmaliger Antrag.

Für alle Kategorien muss bis Mitte November des Vorjahres die erforderliche Bescheinigung oder der Antrag in der Geschäftsstelle vorliegen.