Neue Mitgliedsbeiträge ab 2025

Durch die Hauptversammlung in München 2024 wurde eine Erhöhung des Verbandsbeitrages und der Hüttenumlage ab 2025 beschlossen.

Zu unserer Mitgliederversammlung am 01.03.2024 wurden die Vorschläge des Vorstandes für eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge in unserer Sektion vorgestellt und einstimmig angenommen.

In der Übersicht seht Ihr, wie moderat wir unsere Mitgliedsbeiträge fast nur um die Erhöhung durch München, angepasst haben.

Übrigens wurde die letzte Erhöhung bei uns 2017 vorgenommen, obwohl es in Zwischenzeit auch schon Erhöhungen der abzuführenden Beiträge nach München gab.

Karin Rennert

Beiträge 2024Erhöhung MünchenBeiträge ab 2025
A-Mitglied55 €5 €60 €
A-Mitglied unterjährig28 €5 €33 €
B-Mitglied37 €3,10 €41 €
B-Mitglied unterjährig23 €3,10 €27 €
Famile (A+B+Kinder*)102 €9,35 € oder mehr112 €
Famile (A+B+Kinder*) unterjährig51 €9,35 € oder mehr61 €
A-Mitglied alleinerziehend mit Kindern*65 €6,25 € oder mehr75 €
A-Mitglied alleinerziehend mit Kindern* unterjährig33 €6,25 € oder mehr41 €
Junior** in Arbeit45 €3,10 €49 €
Junior** in Arbeit unterjährig23 €3,10 €27 €
Junior** in Ausbildung37 €3,10 €41 €
Junior** in Ausbildung unterjährig23 €3,10 €27 €
Kinder/Jugend* in Familie01,25 €0
Kinder/Jugend* alleine37 €1,05 €39 €
Kinder/Jugend* alleine unterjährig19 €1,05 €21 €
Gastmitgliedschaft10 €?10 €

* Kinder und Jugendliche bis zum vollendenten 18. Lebensjahr
** ab dem vollendeten 18. bis zum 25. Lebensjahr

Folgende Ermäßigungen können auf Antrag (nicht automatisch) für den Mitgliedsbeitrag 2025 wirksam werden:

Dazu gilt für alle unten stehenden Kategorien, dass bis Ende November 2024 die erforderliche Bescheinigung oder ein formloser Antrag in der Geschäftsstelle vorliegen muss.

Junioren ab 18 Jahre können bei Vorlage einer aktuellen Schul- oder Studienbescheinigung eine Ermäßigung erhalten. Diese muss jährlich aktualisiert werden und gilt bis zum 27. Lebensjahr.

Bergwachtmitglieder können bei Eintritt in unsere Sektion bei Vorlage ihres aktuellen Mitgliedsausweises als B-Mitglieder eingestuft werden. Bei Ausscheiden aus der Bergwacht bitten wir um zeitnahe Rückmeldung. Ein jährlicher Nachweis der Mitgliedschaft ist nicht mehr erforderlich.

Mitglieder ab dem 71sten Lebensjahr und Schwerbeschädigte können einen Antrag auf dauerhafte B-Mitgliedschaft stellen. Dieser Antrag braucht nur einmalig gestellt werden.

Besserstellungsgebot Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigunggrund (Schwerbehinderung ab 50 %, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, können beide auf Antrag als ermäßigt eingestuft werden.